WIR FORDERN EINEN BÜRGERFREUNDLICHEN UND NACHHALTIGEN AUSBAU!

Die Deutsche Bahn plant im Rahmen der Magistrale Paris – Budapest den zweigleisigen, elektrifizierten Ausbau der ABS 38 im Abschnitt 3.4 mitten durch Kirchanschöring und Fridolfing/Götzing. Die Strecke wird für Geschwindigkeiten von bis zu 160 km/h ausgebaut (heute 120 km/h). Die Ausbauplanung durchschneidet unsere Dörfer und gefährdet die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Zudem hat sie negative Auswirkungen auf die Tierwelt, die Pflanzen und deren biologische Vielfalt.

 

Wie viele Züge vorbei rauschen werden?

Laut den aktuellen Planunterlagen sollen künftig 86 Züge täglich durch unsere Dörfer fahren: 75 Züge tagsüber (6 bis 22 Uhr) und 11 Züge nachts (22 bis 6 Uhr), davon 16 Güterzüge. Heute sind es laut DB bis zu 36 Züge tagsüber und bis zu 4 Züge nachts.

Doch die Unterlagen widersprechen sich: An anderer Stelle nennt die DB selbst nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 bis zu 90 Züge tagsüber und bis zu 50 Züge nachts – und zwar pro Richtung. Der Lärmschutz wurde aber mit den niedrigeren Zahlen berechnet. Diesen Widerspruch muss das Eisenbahn-Bundesamt aufklären!

AKTUELLER STAND: DAS PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN LÄUFT!

Die Deutsche Bahn (DB InfraGO AG) hat ihre Planung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Genehmigung eingereicht. Am 29. September 2026 hat das EBA das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 3.4 eröffnet. Betroffen sind nun unsere Gemeinden Fridolfing und Kirchanschöring.

Jetzt kann jede Bürgerin und jeder Bürger, deren oder dessen Belange berührt sind, Einwendungen gegen die Planung erheben. Das gilt nicht nur für Grundstückseigentümer, sondern für alle, die zum Beispiel von Lärm, Erschütterungen, Baustellenverkehr oder längeren Wegen betroffen sind.

Wer die Frist verpasst, kann seine Einwendungen später im Verwaltungsverfahren nicht mehr vorbringe

BÜRGERINFORMATION AM 26. OKTOBER 2026

Kommt alle in die Rupertihalle Fridolfing
18:00 Uhr: Jahreshauptversammlung des Vereins (für Mitglieder)
18:30 Uhr: Bürgerinformation zum Planfeststellungsverfahren – offen für alle!

Ein Rechtsanwalt ist vor Ort und beantwortet eure Fragen zum Verfahren und zu den Einwendungen. Kommt vorbei, auch wenn ihr kein Mitglied seid!

DIE WICHTIGSTEN FRISTEN UND TERMINE:

  • Nur bis einschließlich 28. Oktober 2026: Die Planunterlagen sind online einsehbar und können heruntergeladen werden. Die offizielle Veröffentlichung endet an diesem Tag – danach ist nicht sichergestellt, dass die Unterlagen noch abrufbar sind. Ladet euch die Unterlagen, die euch betreffen, rechtzeitig herunter und speichert sie!
  • Montag, 26. Oktober 2026: Bürgerinformation mit Rechtsanwalt in der Rupertihalle Fridolfing (siehe unten)
  • Bis einschließlich 30. November 2026: Frist für Einwendungen beim Eisenbahn-Bundesamt

HIER FINDET IHR DIE PLANUNTERLAGEN:

Die Planunterlagen werden nur bis einschließlich 28. Oktober 2026 im Beteiligungsportal des Bundes veröffentlicht. Diese findet ihr hier.

Besonders wichtig für Anwohner:

  • Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 6) und Grunderwerbspläne (Unterlage 5): Ist euer Grundstück betroffen?
  • Lagepläne (Unterlage 3): Was wird in eurer Nähe gebaut?
  • Betriebslärm und Erschütterungen (Unterlage 19)
  • Baulärm und Bauerschütterungen (Unterlage 20)
  • Entwässerung und Hochwasser (Unterlage 21)

Informationen der Deutschen Bahn zum Projekt findet ihr unter: https://www.abs38.de

SO ERHEBT IHR EINE EINWENDUNG

Einwendungen können bis einschließlich 30. November 2026 eingereicht werden – also auch noch nach dem Ende der Veröffentlichung der Unterlagen:

  • Online über das Beteiligungsportal hier
  • Per Post an: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München
  • Per E-Mail an: Sb1-mue-nrb@eba.bund.de

Das gehört in jede Einwendung:

  • das Geschäftszeichen 651ppa/010-2026#003
  • euer Vor- und Nachname sowie eure Anschrift
  • möglichst konkret, was euch betrifft und warum – z. B. Flurstück, Hausnummer und die betreffende Planunterlage

Wichtig: Das EBA verschickt keine Eingangsbestätigung. Bewahrt deshalb eine Kopie und einen Versandnachweis auf!

WIR HELFEN EUCH NATÜRLICH BEI DER EINREICHUNG!!!

Alle Pläne zu sichten, zu filtern und zu verstehen, ist nicht einfach! Darum haben wir für euch ein Tool gebaut, das euch dabei eine große Hilfe ist. Damit erfahrt ihr alles Wichtige zu eurer Adresse oder Flurnummer:

  • den Planausschnitt zu eurem Grundstück
  • wie euer Grundstück betroffen ist
  • was das Schallschutzgutachten für euer Haus ergeben hat und welche Ansprüche sich daraus ergeben
  • einen Formulierungsvorschlag für eure Einwendung

Das Tool findet ihr unter dem Menüpunkt PLANAUSKUNFT und ist passwortgeschützt. Das Passwort bekommt ihr über unseren Newsletter und bei unserer Jahreshauptversammlung bzw. der Bürgerinformation am 26. Oktober 2026. Gebt diese Info gerne an eure Nachbarn und Freunde weiter!

Wichtig: Das Tool ist eine Hilfestellung für euch – es ist keine Rechtsberatung!

WIR FORDERN:

Einen bürgerfreundlichen und naturverträglichen zweigleisigen Ausbau der Magistrale Paris-Budapest für die Bürgerinnen und Bürger Kirchanschörings und Fridolfings.
Die Erhaltung des Charakters unserer Dörfer und der Lebensqualität. Die Zerschneidung des ``Golddorfes`` Kirchanschöring und des Fridolfinger Ortsteiles Götzing muss detailliert untersucht und gewertet werden - Lösungen sind aufzuzeigen.
Lärmschutz auf Grundlage der tatsächlich zu erwartenden Zugzahlen – der Widerspruch in den Unterlagen muss aufgeklärt werden.
Maximaler Lärm- und Erschütterungsschutz sowohl im Bau als auch im Betrieb.
Alternative Lösungen zu den geplanten dorfdurchschneidenden Lärmschutzwänden
Erhalt der Sichtverbindungen in unseren Dörfern.
Die Topographie muss bei den Lärmtechnischen Untersuchungen berücksichtigt werden und hierbei insbesondere die Trichterwirkung von Waldrändern oder Geländeeinschnitten
Siedlungsstrukturen im Außenbereich sind ausreichend zu schützen -> passiver Schallschutz ist nicht ausreichend. Alle Ortsteile im Außenbereich brauchen einen aktiven Lärmschutz.
Barrierefreie Bahnhöfe in Fridolfing und Kirchanschöring mit kurzen Wegen.
Die Weiterentwicklung des Nahverkehrs
Ungehindertes und gefahrloses Überqueren der Gleise der Verkehrsteilnehmer und Fußgänger
Für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr eine ungehinderte Durchfahrt, auch während der Bauzeit – die Rettungsfristen für alle Fridolfinger und Kirchanschöringer müssen eingehalten werden können!
Eine detaillierte Prüfung der Feinstaubbelastung.
Für Gebäude und Bauwerke im Einwirkungsbereich sind Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn nötig.
Die Vermeidung des Wertverlusts von Grund und Boden
Erholungs- und Freizeitfunktionen (z. B. Golfplatz in Fridolfing und Achenpark in Kirchanschöring) müssen ausreichend berücksichtigt werden.
Keine Beeinträchtigung der Kirchanschöringer Schule, Kindergarten und Haus der Begegnung durch Lärm, Erschütterung und Staub
Besonderer Schutz der Lebensräume von Vögeln, Fledermäusen, Reptilien und Amphibien.
Ausreichende Bemessung der Abflüsse im Falle von Starkniederschlägen - dabei müssen die kompletten Einzugsgebiete berücksichtigt werden.
Verbindliche Regelungen für Ersatzwohnraum und Entschädigung bei unzumutbarem Baulärm.